Rechtliches & QM

Wie häufig sollte ein Notfalltraining stattfinden?

„Muss unsere Praxis jedes Jahr ein Notfalltraining durchführen?“ Die kurze Antwort: Die QM-Richtlinie verlangt regelmäßiges Notfalltraining, schreibt dafür aber keinen festen Jahresrhythmus vor.

Die wichtigste Antwort zuerst

Eine allgemeine gesetzliche Vorgabe „ein Notfalltraining alle 12 Monate“ lässt sich aus der QM-Richtlinie nicht ableiten. Für Arzt- und Zahnarztpraxen ist jedoch ein funktionierendes Notfallmanagement Bestandteil des Qualitätsmanagements. Die KBV empfiehlt, das Vorgehen bei Notfällen möglichst jährlich zu schulen beziehungsweise zu üben.

01 · Vorgabe

Was verlangt die QM-Richtlinie?

Vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Einrichtungen sind zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement verpflichtet. Im Bereich Notfallmanagement fordert die QM-Richtlinie eine dem Patienten- und Leistungsspektrum entsprechende Notfallausstattung und die Aktualisierung der Notfallkompetenz durch regelmäßiges Notfalltraining.

Entscheidend ist das Wort „regelmäßig“.

Die Richtlinie nennt dafür keinen festen Abstand von sechs, zwölf oder 24 Monaten. Das Intervall sollte deshalb nachvollziehbar zum tatsächlichen Risiko, zum Team und zum Leistungsspektrum der Praxis passen.

02 · Empfehlung

Warum wird häufig ein jährliches Training empfohlen?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt im Rahmen des Notfallmanagements, fach- und praxisspezifische Kriterien zur Identifikation von Notfallpatienten festzulegen und das Vorgehen „möglichst jährlich“ zu schulen beziehungsweise zu üben. Auch die KBV-Broschüre zum Qualitätsmanagement nennt möglichst jährliche Schulungen mit praktischen Übungen – abhängig von Leistungsspektrum und Patientenklientel.

Wichtig für die Formulierung im QM:

„Möglichst jährlich“ ist eine konkrete fachliche Empfehlung der KBV. Sie ist aber nicht dasselbe wie eine gesetzlich festgelegte starre Jahresfrist.

03 · Praxis

Wann sollte früher nachgeschult werden?

Team

Neue Mitarbeitende

Neue Teammitglieder sollten frühzeitig mit Notfallplan, Alarmierungswegen und Standort sowie Handhabung der vorhandenen Notfallausrüstung vertraut gemacht werden.

Abläufe

Veränderte Organisation

Ändern sich Räume, Zuständigkeiten oder interne Alarmierungswege, sollten die Notfallabläufe erneut gemeinsam überprüft und praktisch geübt werden.

Ausrüstung

Neue Geräte

Neue oder veränderte Notfallausrüstung sollte nicht erst im Ernstfall kennengelernt werden. Einweisung und praktische Anwendung gehören in die Vorbereitung des Teams.

Risiko

Besonderes Leistungsspektrum

Je nach Fachgebiet, Patientenklientel und durchgeführten Eingriffen kann ein kürzeres Übungsintervall sinnvoll sein.

04 · Dokumentation

Das Intervall im QM nachvollziehbar festlegen

Statt lediglich „jährliche Notfallschulung“ in das QM-Handbuch zu schreiben, kann die Praxis festlegen, wie die Notfallkompetenz regelmäßig erhalten wird und welche Ereignisse eine zusätzliche Schulung auslösen. Sinnvoll dokumentiert werden können beispielsweise Datum, Teilnehmende, Inhalte, praktische Übungen, verwendete Notfallausrüstung sowie erkannte Verbesserungsmöglichkeiten.

Praxisbeispiel

„Das Praxisteam trainiert das Vorgehen bei medizinischen Notfällen regelmäßig und möglichst jährlich. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung beziehungsweise Schulung bei wesentlichen Änderungen des Teams, der Abläufe oder der Notfallausstattung.“

05 · Fazit

Regelmäßig – und passend zur eigenen Praxis.

Ein jährliches praktisches Notfalltraining ist für viele Praxen ein sinnvoller und gut nachvollziehbarer Rhythmus. Entscheidend ist jedoch, dass Notfallkompetenz nicht nur auf dem Papier besteht: Mitarbeitende sollten ihre Aufgaben kennen, die vorhandene Ausrüstung sicher finden und die wesentlichen Abläufe praktisch beherrschen.

Notfalltraining

Notfallkompetenz praktisch erhalten.

Unsere Trainings orientieren sich an den tatsächlichen Abläufen Ihrer Einrichtung und beziehen die vorhandene Notfallausrüstung direkt mit ein.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Regelungen sowie die für die jeweilige Einrichtung einschlägigen Vorgaben.