Rechtliches & QM

QM intern überprüfen

Qualitätsmanagement ist kein einmal angelegter Ordner. Abläufe sollen regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und intern nachvollziehbar dokumentiert werden.

Prüfen, dokumentieren, verbessern

Die QM-Richtlinie sieht vor, die Umsetzung und Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements regelmäßig zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser internen Überprüfung werden dokumentiert.

01 · Überprüfung

Funktioniert das Notfallmanagement tatsächlich?

Die interne Bewertung sollte nicht allein prüfen, ob ein Notfallplan vorhanden ist. Relevant ist auch, ob das Team die Abläufe kennt, die Ausstattung vollständig und funktionsfähig ist und Schulungen tatsächlich durchgeführt werden.

02 · Fragen

Mit konkreten Prüffragen arbeiten

Eine kurze Checkliste macht die interne Überprüfung nachvollziehbar.

Ausstattung

Ist alles einsatzbereit?

Vollständigkeit, Funktion, Verfallsdaten und Erreichbarkeit prüfen.

Team

Kennt jeder die Abläufe?

Notruf, Rollen, Standort der Ausrüstung und Einweisung des Rettungsdienstes abfragen.

Training

Ist die Kompetenz aktuell?

Schulungen und praktische Übungen sowie notwendige Wiederholungen betrachten.

Maßnahmen

Was wurde verbessert?

Festgestellte Schwachstellen mit Verantwortlichkeit und Umsetzung nachverfolgen.

03 · Dokumentation

Ergebnisse intern festhalten

Dokumentiert werden können Datum, überprüfte Bereiche, festgestellte Abweichungen, beschlossene Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und ein Termin zur erneuten Bewertung.

04 · Weiterentwicklung

Aus Erfahrungen lernen

Echte Notfälle, Beinahe-Ereignisse, Übungen, personelle Veränderungen oder neue Leistungen können Anlass sein, das bestehende Notfallmanagement anzupassen. So wird aus der Überprüfung ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess.

Notfallmanagement

Aus Vorgaben werden funktionierende Abläufe.

Unsere Notfalltrainings orientieren sich an Ihrer Einrichtung, Ihrem Team und Ihrer vorhandenen Notfallausrüstung.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen, berufsrechtlichen und einrichtungsspezifischen Vorgaben.